Klasse A-125er – der „kleine“ A-Schein
Der „kleine“ A-Schein ist für Besitzer eines
B-Führerscheins gedacht. Das heißt:
Wer bereits 5 Jahre den B-Führerschein besitzt,
kann sich die Berechtigung zum Lenken von
Leichtkrafträdern in den Führerschein eintragen lassen.
Die Bedingungen dazu:
► Du bist seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines
Führerscheins der Klasse B.
► Du investierst bei uns 6 Einheiten Praxisunterricht
mit dem Motorrad.
Dein Vorteil:
► Es wird dir ein neuer Führerschein mit dem Eintrag
"Code 111" ausgestellt.
► Du musst zu keiner Prüfung antreten
► Du hast keine Probezeit mit dem Motorrad