Theorieprüfung:
- amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
praktische Prüfung:
- amtlicher Lichtbildausweis
- falls bereits vorhanden: Führerschein
bei L17/dualer Ausbildung:
- behördliche Bewilligung
- falls das Fahrzeug, mit dem die Prüfung bestritten werden soll, nicht auf den Begleiter/in zugelassen ist, wird eine Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers benötigt