Theorieprüfung:

  • amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)

 

praktische Prüfung:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • falls bereits vorhanden: Führerschein

bei L17/dualer Ausbildung:

  • behördliche Bewilligung
  • falls das Fahrzeug, mit dem die Prüfung bestritten werden soll, nicht auf den Begleiter/in zugelassen ist, wird eine Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers benötigt

 

 ..... und deinem Schein steht nichts mehr im Wege!

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