Küstenpatent Fahrtbereich 1 bis 3 Seemeilen

Aktuell finden im Jahr 2026 keine Kurse statt. Über zukünftige Angebote informieren wir Sie gerne rechtzeitig.

Das amtliche österreichische Küstenpatent Fahrbereich 1 (FB1) wird gemäß dem österreichischen Seeschifffahrtsgesetz und der Seeschifffahrtsverordnung ausgestellt und ist der ideale Befähigungsnachweis für Freizeitskipper.

Es eignet sich hervorragend für das sichere und selbstständige Führen von Motorbooten, Schlauchbooten und Jet-Skis im Küstenbereich – perfekt für den nächsten Urlaub auf dem Wasser.

Internationale Anerkennung

Wie bei den höheren Küstenpatenten kann auch für das FB1 ein International Certificate (IC) bei der österreichischen Staatsdruckerei beantragt werden. Dieses internationale Zertifikat erleichtert die Anerkennung Ihrer Qualifikation im Ausland und sorgt für eine möglichst breite internationale Verwendbarkeit.

Bitte beachten Sie: Für das Internationale Zertifikat gelten aktuelle Gebühren und behördliche Vorgaben. Gerne informieren wir Sie über die jeweils gültigen Bestimmungen.

Ein wichtiger Vorteil des österreichischen Küstenpatents: Die internationale Anerkennung und Akzeptanz ist bei alternativen Befähigungsnachweisen oder ausländischen Patenten nicht immer in gleichem Umfang gewährleistet.

Ausstellung und Voraussetzungen

Die Ausstellung des amtlichen Küstenpatents erfolgt durch die viadonau

Für die Ausstellung sind zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses
  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (Sehtest)

Verbandsschein (MSVÖ)

Optional kann zusätzlich ein Verbandsschein des Motorbootsport und Seefahrts Verband Österreich beantragt werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Verbandes:

www.msvoe.at.

 

 

Wozu berechtigt dieser „Führerschein“

Er berechtigt zum Führen von Sportbooten bis zu einer Länge von 8 Metern in Küstengewässern bis 3 Seemeilen (ca. 5,5 km) von der Küste bzw. von vorgelagerten Inseln entfernt.

Darüber hinaus gilt die Berechtigung für geschützte Gewässer wie Golfe, Buchten, Lagunen und Flussmündungen.

Ein besonderer Vorteil: Für diesen Fahrbereich besteht keine Leistungsbegrenzung des Motors.

Voraussetzungen für die Patentserlangung

Für die Erlangung des Küstenpatents Fahrtbereich 1 sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Nachweis von 50 Seemeilen praktischer Seefahrtserfahrung
  • Erfolgreiche Absolvierung der theoretischen Prüfung mit 30 Multiple-Choice-Fragen sowie einer einfachen Kartenarbeit
  • Nachweis der körperlichen Eignung und persönlichen Verlässlichkeit (z. B. durch einen gültigen Führerschein)